Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter / Verwender dieser AGB
Gläser Immobilien Neustadt
Inhaber: Christian Ilgautz (Einzelunternehmen)
Schiffbrücke 5, D-23730 Neustadt in Holstein
Telefon: 04561 – 50512 | Telefax: 04561 – 50511
E-Mail: info@glaeserimmobilien.de | Web: https://www.glaeserimmobilien.de/
Erlaubnis gem. § 34c GewO – Aufsichtsbehörde: IHK zu Lübeck, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck

 

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Maklerverträge über den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss und/oder die Vermittlung von Verträgen über Immobilien (Kauf, Verkauf, Vermietung, Verpachtung), die zwischen Gläser Immobilien Neustadt, Inh. Christian Ilgautz (nachfolgend „Makler“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).


§ 2 Zustandekommen des Maklervertrags

(1) Ein Maklervertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde ein Leistungsangebot des Maklers (z. B. ein Exposé, eine Objektnachweisung oder eine Besichtigungsmöglichkeit) unter Kenntnis der Provisionsforderung in Anspruch nimmt oder ein entsprechendes Angebot ausdrücklich annimmt.

(2) Maklerverträge, die den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus zum Gegenstand haben, bedürfen gemäß § 656a BGB der Textform (z. B. E-Mail, Brief, Fax). Ein solcher Vertrag, der der Textform nicht genügt, ist nichtig. Die Textform kann durch eine Bestätigung des Kunden in Textform gewahrt werden.

(3) Der Makler weist auf die Provisionspflicht rechtzeitig vor Inanspruchnahme seiner Leistungen hin. Mit der Bereitstellung des Exposés oder einer Objektinformation erkennt der Kunde die Provisionsvereinbarung nach diesen AGB an, sofern er die Leistung in Kenntnis der Provisionsforderung in Anspruch nimmt.

(4) Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter tätig zu werden (Doppeltätigkeit), soweit dies zulässig ist und beide Seiten hierüber informiert sind.


§ 3 Leistungen des Maklers

Der Makler erbringt nach Maßgabe des jeweiligen Auftrags insbesondere folgende Leistungen:

• Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags (Nachweismakler) und/oder Vermittlung eines Vertrags (Vermittlungsmakler);
• Bereitstellung von Objektinformationen, Exposés und Unterlagen;
• Organisation und Durchführung von Besichtigungen;
• Unterstützung bei der Anbahnung und Abwicklung des Hauptvertrags.

Der Makler schuldet keinen bestimmten Erfolg. Er ist nicht zur Beratung in steuerlichen oder rechtlichen Angelegenheiten verpflichtet; insoweit wird die Einholung fachkundigen Rats empfohlen.


§ 4 Provisionsanspruch (Maklerlohn)

(1) Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht gemäß § 652 BGB nur, wenn infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers der beabsichtigte Hauptvertrag (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) wirksam zustande kommt (Erfolgsabhängigkeit). Ohne erfolgreichen Vertragsabschluss besteht kein Provisionsanspruch.

(2) Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, sofern der abgeschlossene Vertrag mit dem nachgewiesenen wirtschaftlich identisch ist (Kongruenz).

(3) Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn statt des ursprünglich beabsichtigten Vertrags ein anderer Vertrag abgeschlossen wird, dessen wirtschaftlicher Erfolg dem ursprünglich beabsichtigten Geschäft gleichwertig ist (z. B. Kauf statt Miete) oder wenn der Vertrag mit einem Dritten zustande kommt, dem der Kunde die Objektinformation weitergegeben hat (vgl. § 6).


§ 5 Höhe und Fälligkeit der Provision

(1) Beim Verkauf/Kauf einer Immobilie beträgt die Provision [__ %] des notariell beurkundeten Kaufpreises, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, zahlbar von [Käufer / Verkäufer / beiden Parteien zu gleichen Teilen].

(2) Bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum gilt das Bestellerprinzip nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG); die Provision trägt, wer den Makler beauftragt hat. Die Provision beträgt höchstens [__ Nettokaltmieten] zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(3) Die Provision ist verdient und fällig mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrags, ohne Abzug und sofort zahlbar.

(4) Erbringt der Makler auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Vertragsschluss Aufwendungen, die über die übliche Maklertätigkeit hinausgehen (z. B. Gutachten, Inserate auf besonderem Niveau), so ist ein gesonderter Aufwendungsersatz nur dann zu zahlen, wenn dies vorher ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde.


§ 6 Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern

Für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch einen Verbraucher gelten ergänzend die zwingenden Vorschriften der §§ 656c, 656d BGB:

a) Tätigkeit für beide Parteien (§ 656c BGB)
Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich beide Parteien zur Zahlung in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei, dass er unentgeltlich tätig wird, kann er auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn verlangen. Ein Erlass wirkt zugunsten beider Parteien. Eine hiervon abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

b) Einseitige Beauftragung (§ 656d BGB)
Hat nur eine Partei den Makler beauftragt, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur (anteiligen) Zahlung oder Erstattung des Maklerlohns verpflichtet, nur wirksam, wenn die beauftragende Partei mindestens den gleichen Anteil trägt. Die zur Zahlung verpflichtete andere Partei muss erst zahlen, nachdem die beauftragende Partei ihren Anteil nachweislich gezahlt hat.

Hinweis (BGH, Urteile vom 06.03.2025 – I ZR 32/24 und I ZR 25/24): Ob ein „Einfamilienhaus“ im Sinne der §§ 656a ff. BGB vorliegt, beurteilt sich aus objektiver Sicht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien gelten diese Beschränkungen nicht.


§ 7 Vorkenntnis und Mitteilungspflichten des Kunden

(1) War dem Kunden die nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss bereits bekannt (Vorkenntnis), hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Objektinformation, in Textform mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, gilt das Objekt als nicht vorbekannt.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, den Makler unverzüglich zu informieren, sobald es zum Abschluss eines Vertrags über ein vom Makler nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt kommt.

(3) Die vom Makler überlassenen Objektinformationen und Exposés sind nur für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Gibt der Kunde diese unbefugt an Dritte weiter und kommt mit dem Dritten ein Vertrag zustande, so schuldet der Kunde dem Makler die Provision, die bei eigenem Vertragsabschluss angefallen wäre, es sei denn, er weist nach, dass ihm kein Verschulden zur Last fällt.


§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Schließt ein Verbraucher den Maklervertrag im Wege des Fernabsatzes (ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail, Internetportal, Brief oder Fax) oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.

(2) Der Makler belehrt den Verbraucher über dieses Widerrufsrecht in Textform. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind als Anlage 1 Bestandteil dieser AGB und werden dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Makler die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und zugleich seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

(4) Verlangt der Verbraucher, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnt, und widerruft er anschließend, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen, sofern er hierauf zuvor hingewiesen wurde (§ 357 Abs. 8 BGB).


§ 9 Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

(1) Der Makler ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes. Er ist daher gesetzlich verpflichtet, die Vertragsparteien sowie ggf. für sie auftretende Personen und wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren und die Angaben zu überprüfen (§§ 10, 11 GwG).

(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die zur Identifizierung erforderlichen Angaben und Unterlagen (insbesondere gültiger amtlicher Lichtbildausweis) vorzulegen und bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Der Makler ist berechtigt und verpflichtet, die erforderlichen Daten zu erheben und für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist zu speichern.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Makler berechtigt, die Begründung oder Fortführung der Geschäftsbeziehung abzulehnen (§ 10 Abs. 9 GwG).


§ 10 Haftung

(1) Der Makler gibt Objektinformationen nach bestem Wissen weiter; diese beruhen in der Regel auf Angaben des Eigentümers/Auftraggebers. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt der Makler nicht, soweit er sie nicht selbst zu vertreten hat. Dem Kunden wird empfohlen, die Angaben vor Vertragsschluss eigenständig zu überprüfen.

(2) Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) entgegenstehen.


§ 11 Datenschutz

Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), insbesondere zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Maklervertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. GwG). Einzelheiten zur Verarbeitung, zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und zu den Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.glaeserimmobilien.de/.


§ 12 Hinweis zum Energieausweis (GEG)

Bei verkaufs- oder vermietungsrelevanten Wohn- und Nichtwohngebäuden bestehen Pflichtangaben zum Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (§§ 80 ff. GEG). Der Eigentümer/Auftraggeber stellt dem Makler die erforderlichen Angaben (Art des Ausweises, Endenergiebedarf bzw. -verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse) rechtzeitig zur Verfügung. Der Makler übernimmt diese Angaben in Immobilienanzeigen, haftet jedoch nicht für deren inhaltliche Richtigkeit, soweit sie auf Angaben des Auftraggebers beruhen.


§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates gewährte Schutz entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Maklers, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG): Der Makler ist [nicht / nicht bereit / nicht verpflichtet] an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


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MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Gläser Immobilien Neustadt, Inh. Christian Ilgautz
Schiffbrücke 5, D-23730 Neustadt in Holstein
Telefax: 04561 – 50511 | E-Mail: info@glaeserimmobilien.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

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Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________________________________

Name des/der Verbraucher(s): _____________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________________________

Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________

(*) Unzutreffendes streichen.

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